|
|
![]() |
![]() |
|||
|
|
Vor dem Beginn einer logopädischen Behandlung ...Bei Problemen hinsichtlich des Sprechens, der Sprache, der Stimme oder des Schluckens wenden Sie sich zuerst an einen Arzt ihres Vertrauens zur Abklärung der Notwendigkeit einer logopädischen Therapie. Dies kann ein Allgemeinmediziner, ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ein Kinderarzt, ein Neurologe oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung sein. Wenn der Arzt es für notwendig hält, wird er Ihnen ein Rezept für Logopädie ausstellen. Nachdem sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbart haben, kann mit der Therapie begonnen werden. Wir sind stets bemüht, Ihnen kurzfristig Therapietermine bereitzustellen und somit keine längeren Wartezeiten entstehen zu lassen. Wichtig ist, dass die Behandlung bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes beginnt. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie: Der Weg vom Arzt zum Logopäden. Gesetzlich versicherte PatientenVersicherte gesetzlicher Krankenkassen, die älter als 18 Jahre sind und die logopädische Leistung gegenüber ihrer Krankenkasse abrechnen, sind zuzahlungspflichtig. Für Kinder ist die Behandlung kostenlos, da die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil erwachsener Patienten 10 % der Behandlungskosten + 10 Euro Verordnungsgebühr. Weiterhin ausgenommen von dieser Zuzahlung sind alle Patienten, die von ihrer Krankenkasse befreit sind. Die Befreiung ist durch einen Befreiungsnachweis der Krankenkasse nachzuweisen. Privat versicherte PatientenPrivat versicherte Patienten schließen mit Beginn der Therapie einen (nicht notwendigerweise schriftlich zu fixierenden) Behandlungsvertrag mit uns als logopädischer Praxis ab. Über die Inhalte dieser Vereinbarung wollen wir Sie hier kurz informieren:
|
||||
![]() |
![]() |
||||